Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen PANOGRAPHER
Jan Totzek
§1 – Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Jan Totzek (im Folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
§ 2 – Vertragsgegenstand
1. Der Auftragnehmer erbringt Foto-/Video-, Design-, Programmier- und/oder Internetdienstleistungen und erstellt hieraus diverse Multimedia-/Printprodukte („Produkte“).
2. Da Software nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann, kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, dass ein Produkt unter allen Systemkonfigurationen, insbesondere unter unterschiedlichen Internetbrowsern, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler behebbar sind oder behoben werden. Eine solche absolut fehlerfreie Leistung ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer erstellt seine Produkte so, dass sie bei Lieferung unter den verbreitetsten Systemkonfigurationen verwendbar sind, kann aber ihre Funktion nicht für zukünftige Systemkonfigurationen gewährleisten. Unter unterschiedlichen Systemkonfiguration kann das Erscheinungsbild eines Produktes unterschiedlich ausfallen. Dieser Effekt ist unvermeidlich und stellt keinen Mangel dar. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich zur Optimierung für ein Projekt unter Windows Basis.
3. Verkaufsunterlagen, Funktionsbeschreibungen und ähnliche Angaben des Auftragnehmers stellen keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaften dar, solange sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
5. Fertigstellungstermine sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 – Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer rechtzeitig das für die Vertragsdurchführung benötigte Material, insbesondere Texte, Daten, Illustrationen, Graphiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer, die für den Auftrag benötigten Daten auf einem dafür vorgesehen Datenträger oder per Downloadlink zu übergeben. Wird weiteres Material benötigt, wird ein Arbeitsstundensatz vereinbart.
3. Der Auftragnehmer ist von seiner Leistungspflicht befreit, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung und anschließender Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Zusätzlich kann der Auftragnehmer seine bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
4. Bei einer Verzögerung, die vom Auftraggeber verschuldet wird, ist der Auftragnehmer berechtigt seine Zeitplanung neu zu gestalten.
§ 4 – Änderungen und Erweiterungen
1. Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers, die nach Auftragsbeginn vorgebracht werden, müssen schriftlich und/oder in einen Gespräch in möglichst detaillerter Form vorliegen.
2. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber binnen 14 Werktagen mit, ob die gewünschten Änderungen durchführbar sind und welche Änderungen sich dadurch im Zeitplan sowie im Preis ergeben.
3. Wenn innerhalb von 14 Werktagen keine Einigung über die gewünschten Änderungen erzielt werden kann, so führt der Auftragnehmer den Auftrag ohne Berücksichtigung der Änderungsvorschläge aus.
4. Für die Prüfung und Ausarbeitung von Nachtragsangeboten seitens des Auftraggebers kann der Auftragnehmer zeitlich, gemäß der Stundensätze, eine Vergütung in Rechnung stellen.
§ 5 – Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur das schriftlich angebotene Nutzungsrecht.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf den jeweiligen Preis.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vereinbarten Urhebervermerks. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt automatisch eine vom Auftragnehmer vorgesehene Anbringung des Urhebervermerkes in unmittelbarer Nähe des Bildes als vereinbart.
8. Eingeräumte Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich, so dass der Auftragnehmer ein Produkt u.a. auch zur Eigenwerbung oder in anderen Produkte verwerten darf.
9. Der Auftragnehmer darf in seinen Produkten sichtbare und versteckte Urheberrechtshinweise anbringen, die vom Auftraggeber beizubehalten sind, z.B. das panographer Logo jeweils auch als Weblink zu www.panographer.de.
10. Jede nachträgliche Produktveränderung, z.B. durch Dekompilieren, Aufspalten des Produkts und/oder Einbinden in andere Software, bedarf der Vereinbarung.